Jedes Gas, das mit einem Lebensmittel in Berührung kommt (z.B. in der Verpackungsindustrie, Fleischprodukte vakummieren, oder CO2 bzw. Kohlensäure für Zapfanlagen), gilt als Lebensmittelzusatzstoff. Diese Gase unterliegen umfangreichen Vorgaben, Gesetzen und Verordnungen, sowie branchenspezifischen Auflagen.